Neuer Vorschlag für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie – Erläuterung

Neuer Vorschlag für die EU-Verbraucherkreditrichtlinie - Erläuterung

Im Juni 2021 wurde von der EU Kommission ein neuer Entwurf für die Verbraucherkreditrichtlinie vorgeschlagen. Zurzeit gilt die EU-Verbraucherkreditrichtlinie aus dem Jahr 2008 (2008/48/EG), die 2010 in nationales Recht umgesetzt wurde und in den Jahren 2011, 2014, 2016 und 2019 bereits verändert wurde. Der neue Entwurf zielt darauf ab, die Sicherheit der Verbraucher:innen weiter zu stärken und den Schutz von Konsument:innen an die neuen Gegebenheiten durch die Digitalisierung anzupassen. 

Ziel der EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist die Gewährleistung eines harmonisierten EU-Rahmens für Verbraucherkredite.

Die Richtlinie zielt zudem darauf ab, einen funktionierenden Binnenmarkt für Verbraucherkredite zu sichern und ein hohes Schutzniveau für Verbraucher:innen zu erlangen. Nach dem Vorschlag der EU-Kommission wird dieser Entwurf zunächst vom Rat und dem Europäischen Parlament evaluiert. Bis zu einer Einigung können Monate oder sogar Jahre vergehen, bis der Vorschlag zur Abstimmung gelangt. Im letzten Schritt wird die Richtlinie dann in nationales Recht umgesetzt. 

Der Entwurf der neuen Richtlinie wird von vielen Stimmen als längst überfällig angesehen, da die Digitalisierung und Pandemie-Bedingungen das Verbraucher:innenverhalten und auch den Kreditmarkt verändert haben. Durch das Internet besteht inzwischen die Möglichkeit, unkompliziert und online einen Kredit abzuschließen. Ein Online-Kredit kann in wenigen Minuten online beantragt werden und das Verfahren kann online abgeschlossen werden. Umso wichtiger ist eine Anpassung der Richtlinie, die auf die neuen Gegebenheiten eingeht. Im Folgenden möchten wir ein paar Punkte des Entwurfs für die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie vorstellen: 

1. Ausweitung der Regulierungen 

Der neue Vorschlag der Richtlinie weitet den Anwendungsbereich aus. Bisher galten die Regelungen nicht für Kredite von weniger als 200 Euro, zins- und gebührenfreie Kredite und Finanzierungen über die Kreditkarte. Auf diese werden die Regulierungen jedoch in dem neuen Entwurf ausgeweitet und somit inkludiert. Ein Minikredit, der sich durch den sehr geringen Kreditbetrag und eine kurze Laufzeit auszeichnet, ist somit nun Teil der Regelungen. Verschiedene Arten der Konsumentenfinanzierungen müssen die Regeln der Richtlinie zukünftig erfüllen. Neben Krediten mit geringen Beträgen, geringen Kosten oder geringen Laufzeiten werden zukünftig auch Internetseiten mit einer Kaufpreisfinanzierung und alle Formen des Leasings mit der EU-Verbraucherkreditrichtlinie reguliert.

Ausweitung der Regulierungen

2. Verstärkte Informationspflicht

Kreditgebende sind nach dem neuen Entwurf stärker dazu verpflichtet (potenzielle) Kreditnehmende ausreichend und vorvertraglich zu informieren. Mit diesen vorvertraglichen Informationspflichten soll es Konsument:innen ermöglicht werden, eindeutige Konditionsvergleiche mithilfe eines standardisierten Informationsblattes. So können mit diesen Informationen und der Erläuterung von Vertragsinhalten fundierte Entscheidungen getroffen werden.

Weiterhin essenziell ist in diesem Zusammenhang die Regelung zur Festlegung des Übergabezeitpunkts von den vorvertraglichen Informationen. Diese müssen den Verbraucher:innen einen Tag vor Einbindung in das Angebot bereitgestellt werden. So wird das Finanzwissen erhöht, was in vielerlei Hinsicht von großer Bedeutung ist. 

Auf einem einseitigen Dokument muss der Kreditgebende dem Kreditnehmenden grundlegende Informationen über den Kreditvertrag als Zusammenfassung bereitstellen, unter anderem: 

  • die Kreditsumme
  • den Sollzins und Effektivzinssatz 
  • die Kreditlaufzeit
  • und mögliche Kosten im Falle eines Zahlungsverzugs. 

3. Stärkere Regeln für die Kreditwürdigkeitsprüfung 

Ein weiterer Punkt im neuen Entwurf gilt der Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Regeln wurden ausgeweitet und gilt beispielsweise der Vorgabe bei der zu berücksichtigenden Informationen bei einer Kreditentscheidung. Ein Verbraucherkredit kann nur vergeben werden, wenn in der Prüfung deutlich wird, dass die Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgebenden erfüllt werden können. 

Die Regulierungen werden an die Anforderungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie angepasst für eine erhöhte Sicherheit.

Zudem haben Kreditnehmende laut dem Entwurf das Recht auf Erläuterung zu einer Kreditwürdigkeitsprüfung und ist im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Basis von automatisierten Prozessen umgehend darüber zu informieren. 

4. Die Einführung einer Obergrenze

Der Vorschlag beinhaltet zudem die Einführung einer Obergrenze für die Kreditkosten und somit eine Obergrenze für die Zinsen vor. Die EU Mitgliedsstaaten müssen Obergrenzen für die Zinskosten oder die Gesamtkosten festlegen und bestimmen, um Verbraucher:innen zu schützen. 

Dies war ein Einblick in die Vorschläge der EU-Kommission für die Verbraucherkreditrichtlinie. Neben Vertiefungen von bereits bestehenden Regelungen, Ausweitungen und detaillierten Erläuterungen sind auch neue und auf die Umwelt angepasste Regeln Teil des Entwurfes. So kann zukünftig die Verbrauchersicherheit in diesem Kontext weiter erhöht und auf digitale Herausforderungen möglichst sicher begegnet werden. 

Andreas Linde
Von
Andreas Linde hat mehr als 7 Jahre Erfahrung mit dem Kreditmarkt und weiß alles über den effektiven Jahreszinns, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Obligationen und andere relevante Begriffe, die mit Krediten zu tun haben.
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