Verbraucherdarlehen – die 3 wichtigsten Fragen

Verbraucherdarlehen – die 3 wichtigsten Fragen

Das Verbraucherdarlehen bezeichnet nicht nur einfach einen Kredit zwischen einer privaten Person als Kreditnehmer und einem Unternehmer als Kreditgeber. Der Begriff ist eine rechtliche Kategorie, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Verwendung findet und spezielle Regeln für dieses Kreditgeschäft formuliert.

Warum gibt es die Kategorie Verbraucherdarlehen? 

Im Kern handelt es sich um eine juristische Einordnung der vertraglichen Beziehung zwischen den beiden unterschiedlichen Parteien (Verbraucher und Unternehmer). Der Gesetzgeber versucht durch diese Abgrenzung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten vor allem den üblichen Informationsnachteil eines normalen Verbrauchers auszugleichen und ihn zu schützen. 

Hauptsächlich soll diese Form des Verbraucherschutzes private Konsumenten vor einer sogenannten Verbraucherinsolvenz bewahren, die dann eintritt, wenn die Person überschuldet ist, und ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.

Die gesetzlichen Regelungen rund um Verbraucherdarlehen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB – festgehalten. Ab § 491 über den „Verbraucherdarlehensvertrag“ und in den darauffolgenden Paragrafen werden alle Vorschriften, Pflichten und Rechte festgehalten.

Was zeichnet ein Verbraucherdarlehen aus?

Der rechtliche Hintergrund eines Verbraucherdarlehens ist wie bei jedem Darlehen ein Kreditvertrag. Im Falle des Verbraucherdarlehens handelt es sich hierbei aber eben um einen sogenannten Verbrauchervertrag – und das hat entsprechende Folgen für das Vertragswerk und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Die wichtigsten Merkmale eines Verbraucherdarlehens betreffen vor allem folgende Punkte, die natürlich nur im BGB vollständig und rechtlich verbindlich ausformuliert sind: 

  • Informationspflichten und Vertragsform
  • Widerrufsrechte und Rücktrittsfristen

Bei der Vertragsform gilt zum Beispiel, dass dieser auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden muss. Dazu gehört auch, dass dieser dem Verbraucher bzw. Darlehensnehmer vor Abschluss in Textform vorliegen muss, so dass dieser im Vorfeld die entsprechenden Details und Bedingungen des Kredits erläutert bekommt und informiert wird. Darüber hinaus gelten spezielle Rücktrittsfristen, die dem Verbraucher ein Widerrufsrecht – üblicherweise von 14 Tagen – einräumen, innerhalb derer er vom Kreditvertrag wieder zurücktreten kann. 

Allerdings gibt es hier bei sogenannten Kurz- oder Kleinkrediten gewisse Ausnahmen, bei denen diese Formen des Verbraucherschutzes nicht zwingend gelten müssen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Darlehenssumme bei unter 200 Euro liegt oder die Laufzeit maximal 3 Monate beträgt. Da es gerade für Kleinkredite viele Angebote gibt, lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Anbieter immer.

Wovon auch Verbraucherdarlehen – unabhängig von Höhe und Laufzeit des Darlehens – nicht befreit sind, ist eine verpflichtende Bonitätsüberprüfung durch den Darlehensgeber. Allerdings darf sich diese bei geringeren Summen auf das Mindeste beschränken. Dazu gehören üblicherweise eine Validierung der Identität des Antragstellers und potenziellen Darlehensnehmers sowie das Einholen einer Auskunft über dessen Bonität bei SCHUFA und Co.

Sind Verbraucherdarlehen immer zweckungebunden? 

Zweckungebundene Verbraucherdarlehen sind klassische Darlehen über einen bestimmten Geldbetrag, der einem zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt wird. Auch der Dispositionskredit bei einem Bankkonto ist technisch gesehen ein zweckungebundenes Verbraucherdarlehen. 

Jedoch sind solche Darlehen nicht die einzige Form. Es gibt viele Kredite, die zweckgebunden sind – und ebenfalls in die Kategorie Verbraucherdarlehen fallen. Für diese Darlehen haben wir zudem praktische Informationen darüber, was bei einem zweckgebundenen Kredit berücksichtigt werden sollte, zusammengefasst.

Zu Verbraucherdarlehen, die an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden sind, gehören hauptsächlich: 

  • Kredite zur Finanzierung einer Immobilie (Bau oder Kauf)
  • Kredite zur Finanzierung eines Automobils
Sind Verbraucherdarlehen immer zweckungebunden - Automobils

Darlehen zur Bau- oder Immobilienfinanzierung kennzeichnen sich natürlicherweise durch hohe Kreditsummen und lange Laufzeiten. Ähnlich – aber in geringerem Ausmaß – verhält es sich mit Darlehen zum Kauf eines Autos.

Bei vielen zweckgebundenen Darlehen ist ein Kreditantrag aufwändiger. In der Regel muss der Antragsteller zusätzliche Unterlagen (z.B. Einkommensnachweise oder Informationen über die Immobilie oder das Automobil) einreichen, die dann eine langwierige Prüfung zur Folge haben.

Diese beiden Formen der zweckgebundenen Verbraucherdarlehen haben zudem häufig weitere spezielle Charakteristika. Zum einen gibt es oft mehrere verschiedene Tilgungsmodelle, die sich aus dem klassischen Ratenkredit ableiten. Zum anderen können Verbraucher unter Umständen mit besseren Konditionen, wie beispielsweise niedrigeren Zinsen rechnen, da beide Darlehen durch den zu finanzierenden Gegenwert (die Immobilie oder das Auto) dem Darlehensgeber höhere Sicherheiten und somit ein geringeres Kreditrisiko zusichern. Für weitere Erklärungen rund um Verbraucherdarlehen und wie man beim Vergleich solcher Konsumentenkredite vorgehen kann, stellt auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einige Informationen bereit.

Andreas Linde
Von
Andreas Linde hat mehr als 7 Jahre Erfahrung mit dem Kreditmarkt und weiß alles über den effektiven Jahreszinns, Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen, Obligationen und andere relevante Begriffe, die mit Krediten zu tun haben.
Kredit Nordic > Nachrichten > Verbraucherdarlehen – die 3 wichtigsten Fragen